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Details

Fördern Sie eine Stiftung

1 Rechtsfähige Stiftung
Eine rechtlich selbstständige Stiftung wird mit staatlicher Genehmigung errichtet.
Die satzungsgemäße Verwendung der Mittel wird staatlich beaufsichtigt. In der
Regel hat
diese Stiftungsform eigene Gremien.
2 Treuhänderische Stiftung
Eine treuhänderische Stiftung ist nicht rechtsfähig. Sie benötigt also einen Stiftungsträger
als Rechtsträger, der für diese rechtswirksam handelt, wie z. B. die Caritas Gemeinschafts-
Stiftung.
Sie übertragen als Stifter das Stiftungsvermögen an den entsprechenden Stiftungsträger,
der seinerseits zur gesonderten Verwaltung des treuhänderischen Vermögens
verpflichtet ist.
Die konkreten Einzelheiten der Stiftungsverwaltung regelt ein Treuhandvertrag.
In der Regel bildet eine treuhänderische Stiftung keine Gremien aus.
Diese Aufgaben übernimmt der Stiftungsträger.
3 Zustiftung
Das Kapital bzw. der Ertrag einer bereits bestehenden rechtsfähigen oder treuhänderischen
Stiftung
kann durch eine Zustiftung erhöht werden.

Eingetragen: 03.04.200808:23:58

www.caritasstiftung-stuttgart.de